Reglement
Version vom 04.09.2024
1. Grundsatz
1.1 Mit der Anmeldung und Teilnahme erklären sich die Teilnehmenden mit den Bestimmungen dieses Reglements einverstanden.
1.2 Dieses Reglement gilt für alle Laufveranstaltungen (nachfolgend auch „Veranstaltung“ genannt) des Bärner Bärgloufcups (nachfolgend auch „Veranstalter“ genannt) und für die Teilnehmenden (nachfolgend auch „Teilnehmer:innen“ genannt).
2. Anmeldung
2.1 Die Anmeldung ist verbindlich und unterliegt den in diesem Reglement festgelegten Bedingungen.
2.2 Die Teilnahmegebühren und die Kategorien werden auf der offiziellen Webseite des Veranstalters bekanntgegeben. Für Cup-Anmeldungen wird jeweils ab 1. Juli des Laufjahres ein Zuschlag erhoben. Änderungen und kurzfristige Preisanpassungen bleiben vorbehalten.
Kategorien | Jahrgang | Einzelstart | Cupstart * |
---|---|---|---|
MU20/WU20 | 2006 - jünger | Fr. 12.00 | Fr. 38.00 |
M20/W20 | 1996 - 2005 | Fr. 16.00 | Fr. 58.00 |
M30/W30 | 1986 - 1995 | Fr. 16.00 | Fr. 58.00 |
M40/W40 | 1976 - 1985 | Fr. 16.00 | Fr. 58.00 |
M50/W50 | 1966 - 1975 | Fr. 16.00 | Fr. 58.00 |
M60/W60 | 1965 - älter | Fr. 16.00 | Fr. 58.00 |
* Zuschlag für Cup-Anmeldungen ab 1. Juli des Laufjahres bis und mit dem letzten Lauftag: Kategorien MU20/WU20: + Fr. 7.– / Kategorien M20/W20 und älter: + Fr. 10.–
2.3 Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt im Voraus und ist vor Beginn der Veranstaltung fällig. Bei verspäteter oder ausbleibender Zahlung behält der Veranstalter sich das Recht vor, die Teilnahme zu verweigern oder nachträglich zu annullieren.
2.4 Die Anmeldung erfolgt mit einem Anmeldeformular und durch Überweisung/Bezahlung der Startgebühr. Die Anmeldung gilt als abgeschlossen und die Teilnahme wird in der Startliste vermerkt, sobald die Startgebühr beim Veranstalter eingegangen ist.
2.5 Der Veranstalter hat eine Begrenzung der Teilnehmenden festgesetzt. Für die gesamte Laufwoche stehen 200 Cup-Startplätze zur Verfügung. Sollte diese Limite vor Anmeldeschluss erreicht sein, können nachfolgende Anmeldungen möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Registrierung erfolgt nach dem Eingang der Zahlung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Begrenzung der Teilnehmenden jederzeit anzupassen.
2.6 Nachmeldungen für den Cup sind in der Laufwoche gegen Teilnahmegebühr und Zuschlag bis und mit Dienstag 18:40 Uhr möglich (sofern nicht alle Cupstartplätze vergeben sind). Nachmeldungen für Einzelstarts sind täglich bis 18:40 Uhr möglich. Bei der Teilnahme an vier oder fünf Einzelstarts erfolgt keine Wertung in der Cuprangliste. Ein Upgrade von einem Einzelstart in die Cupwertung ist gegen Aufpreis und Zuschlag in der Laufwoche nur bis und mit Dienstag 18:40 Uhr möglich (sofern nicht alle Cupstartplätze vergeben sind).
3. Wettkampf
3.1 Die Startnummer ist persönlich, nicht übertragbar und muss während des Laufes gut sichtbar und ungefaltet vorne getragen werden.
3.2 Bei der Teilnahme am Cup oder an mehreren Läufen bleibt die am ersten Lauftag ausgehändigte Startnummer gültig und muss selbstständig aufbewahrt und zum nächsten Lauf mitgebracht werden. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz von verlorenen oder vergessenen Startnummern. Ohne eine gültige Startnummer kann keine Zeitmessung und Wertung vorgenommen werden, und ein Anspruch auf Rückerstattung ist ausgeschlossen.
3.3 Die Zeitmessung erfolgt mithilfe eines in die Startnummer integrierten Chips. Die Zeit wird bei der Überquerung der Start- und Ziellinie erfasst. Die Startnummer ist gut sichtbar vorne zu tragen.
3.4 Berechnung Punkte im Cup: Die Punkteverteilung erfolgt pro Rennen und gilt sowohl für Frauen als auch für Männer, wobei die beiden Geschlechter in getrennten Ranglisten geführt werden. Nur die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Cups werden für die Punkteverteilung berücksichtigt. Bei der Teilnahme an vier oder fünf Einzelstarts erfolgt keine Wertung in der Cuprangliste. Die erstplatzierte Teilnehmerin und der erstplatzierte Teilnehmer erhalten jeweils 2000 Punkte.
Für die übrigen Teilnehmenden werden die Punkte auf Grundlage ihrer Zeitdifferenz zur ersten Teilnehmerin bzw. zum ersten Teilnehmer vergeben. Die Punkte werden über die gesamte Woche hinweg summiert, wobei es ein Streichresultat gibt (Pausentag oder schlechtestes Resultat).
Die Formel zur Berechnung der Punkteverteilung lautet wie folgt:
3.5 Unzulässige Abkürzungen und unfaire Hilfsmittel (Abweichung vom Streckenplan bzw. von der markierten Laufstrecke; Teilnahme mit einer anderen als der zugeteilten Startnummer; Teilnahme unter falschem Namen oder falscher Kategorie; Überlassen der Startnummer an eine andere Person; Verursachen eines Frühstarts; Zurücklegen eines Teils der Strecke anders als auf eigenen Füssen; Unsportliches oder strafrechtlich relevantes Verhalten gegenüber anderen Teilnehmenden, Funktionären oder Zuschauern; Einnahme von illegalen Substanzen; Verwendung von Dopingmitteln oder -verfahren; Aufzählung ist nicht abschliessend) sind nicht erlaubt und führen zur sofortigen Disqualifikation sowie dem Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung.
3.6 Das Mitführen von Kinderwagen sowie die Begleitung durch Fahrräder, andere Fahrzeuge, Tiere oder private Begleitungen ohne gültige Startnummer sind nicht gestattet. Verstösse gegen diese Regelung können zur Disqualifikation und zum Ausschluss von der Veranstaltung ohne Anspruch auf Rückerstattung führen.
3.7 Die jeweilige Strecke ist innerhalb von maximal 1 Stunde und 30 Minuten zu absolvieren. Nach Ablauf dieser Zeit oder wenn absehbar ist, dass diese Zeit nicht eingehalten werden kann, kann ein Ausschluss erfolgen. Teilnehmende, die das Ziel nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit erreichen können, werden nicht gewertet und setzen den Lauf nach Ausschluss auf eigene Verantwortung und ohne Anspruch auf Rückerstattung fort. Der Entscheid über den Ausschluss kann vom Organisationskomitee, der Schlussläufer:in oder der Zeitmessung getroffen werden.
3.8 Teilnehmende, die aufgeben, müssen sich unverzüglich beim Start, beim Schlussläufer/bei der Schlussläuferin oder spätestens am Ziel bei der Zeitmessung oder dem Organisationskomitee melden. Sie werden nicht gewertet und setzen den Lauf nach Aufgabe auf eigene Verantwortung fort, ohne Anspruch auf Rückerstattung.
3.9 Proteste müssen unverzüglich und schriftlich beim Organisationskomitee eingereicht werden. Die Frist für alle Teilnehmenden endet 30 Minuten nach Zieleinlauf. Im Protest müssen die Beweise und Gründe klar dargelegt werden. Proteste, die in böser Absicht oder missbräuchlich vorgebracht werden, führen zur Disqualifikation der protestierenden Partei ohne Anspruch auf Rückerstattung. Für die Bearbeitung und Entscheidung über Proteste sowie für daraus resultierende Disqualifikationen oder Ausschlüsse ist ausschliesslich das Organisationskomitee zuständig.
3.10 Alle Cup-Teilnehmenden erhalten im Rahmen des Schlussabends am letzten Lauftag einen Essensbon sowie einen Erinnerungspreis. Den besten drei Teilnehmenden jeder Kategorie in der Cupwertung werden bei der Siegerehrung im Rahmen des Schlussabends zusätzlich Naturalpreise überreicht. Wer nicht am Schlussabend und an der Siegerehrung teilnimmt, verzichtet freiwillig auf den Preis und den Essensbon. Es ist keine Barauszahlung oder Nachsendung möglich.
4. Gesundheitszustand
4.1 Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, dass sie sich in einem ausreichenden gesundheitlichen Zustand befinden, um an der gewählten Veranstaltung teilzunehmen.
4.2 Teilnehmende, die das Ziel nicht eigenständig erreichen können oder augenscheinlich nicht in ausreichender gesundheitlicher Verfassung sind, können zum Schutz aller Beteiligten ausgeschlossen werden. Sie werden nicht gewertet und setzen den Lauf nach Ausschluss auf eigene Verantwortung fort, ohne Anspruch auf Rückerstattung. Der Ausschluss kann durch das Organisationskomitee, die Schlussläufer oder die Zeitmessung entschieden werden. Der Entscheid über den Ausschluss kann vom Organisationskomitee, der Schlussläufer:in oder der Zeitmessung getroffen werden.
5. Versicherung
5.1 Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmenden.
5.2 Die Teilnehmenden bestätigen mit der Anmeldung gegen Unfall und Krankheit versichert zu sein sowie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben.
6. Haftung
6.1 Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Teilnehmenden nehmen zur Kenntnis, dass die Strecken in unwegsamem Gelände verlaufen und aufgrund der geografischen Lage sowie der Organisation schwer zugänglich sein können. Der Notfalldienst ist ausschliesslich im Zielbereich durch einen Samariterposten verfügbar und kann je nach Lokalisation der Strecke möglicherweise nicht oder nur erschwert und verzögert gewährleistet werden.
Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für die medizinische Versorgung auf der Strecke oder bei anderen Notfällen. Im Falle eines medizinischen Notfalls sind alle Beteiligten verpflichtet, umgehend Erste Hilfe zu leisten und entweder den Notruf (144) bzw. je nach Bedarf die Rega (1414) zu kontaktieren, sich an die Schlussläufer:in am Ende des Feldes, an das Organisationskomitee oder jede:n andere: Helfer:in im Start- oder Zielbereich zu wenden.
6.2 Der Veranstalter lehnt soweit gesetzlich zulässig die Haftung für Schäden jeglicher Art (Verletzungen; Unfälle; Diebstähle; verlorene Gegenstände; Sachschäden; Folgeschäden; Aufzählung ist nicht abschliessend) gegenüber Teilnehmenden, Helfenden, Zuschauern und Dritten ab.
6.3 Ebenfalls lehnt der Veranstalter soweit gesetzlich zulässig die Haftung für Schäden jeglicher Art auch für mitgebrachte, deponierte oder für den Transport abgegebene Gepäckstücke und Wertgegenstände ab.
7. Änderungen und Absagen
7.1 Streckenänderungen bleiben dem Veranstalter jederzeit vorbehalten.
7.2 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus unvorhergesehenen Gründen eine Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben.
7.3 Bei Absage oder Verschiebung aufgrund höherer Gewalt, ausserordentlichen Risiken (insbesondere bei Unwetter- resp. Blitzgefahr), behördlicher Anordnung oder anderen nicht beeinflussbaren Umständen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
7.4 Teilnehmende, die an der Veranstaltung nicht starten können, haben kein Anrecht auf die Rückerstattung des Startgeldes und kein Anrecht auf eine Übertragung in das nächste Jahr. Bei der Anmeldung über das Internet kann bei TrackMaxx GmbH ein Annullierungsschutz für die Absicherung des Startgeldes bei Krankheit oder Verletzung abgeschlossen werden. Massgebend sind diesbezüglich die Allgemeinen Bedingungen des Annullierungsschutzes.
8. Daten
8.1 Die im Rahmen der Anmeldung zur Veranstaltung zwingend erhobenen Personendaten wie Name, Vorname, Adresse, Geburtsjahr und E-Mail-Adresse dienen hauptsächlich der Abwicklung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung inklusive Zustellung von Informationen zur Teilnahme und der Startunterlagen sowie Informationen vor und nach der Veranstaltung. Zusätzliche Daten sind freiwillig, können für die Bereitstellung weiterer Dienstleistungen jedoch erforderlich werden.
8.2 Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden in die Speicherung, Verarbeitung der gemachten Daten sowie der Veröffentlichung von Name, Vorname, Geburtsjahr, Wohnort, Kategorie, Verein, Startnummer, Wettkampfzeit und Rang in den Start- und Ranglisten der Veranstaltung ein. Mit der Anmeldung erfolgt auch die Einwilligung zur Veröffentlichung und Speicherung der vorangehend erwähnten Daten im Internet, in Printmedien und für den Aushang von Listen und Speaker-Durchsagen während und auch nach der Veranstaltung, basierend auf einem überwiegenden Interesse des Veranstalters und der Teilnehmenden, und bleibt bis zum ausdrücklichen Widerruf durch die jeweilige Person gültig.
8.3 Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass die gemachten Angaben (z.B. E-Mail-Adresse) für den Versand von Informationen im Zusammenhang mit der Veranstaltung und der Ausschreibung in den Folgejahren genutzt werden dürfen.
8.4 Die Verarbeitung, Speicherung, Publikation der Daten im Zusammenhang mit der Anmeldung, Zahlungsabwicklung, Durchführung, Zeitmessung und der Erstellung der Ranglisten und Auswertungen erfolgt durch unserem Anmelde- und Zeitmessdienstleister TrackMaxx GmbH. Dieser gewährleistet die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und setzt diese gemäss unseren Vorgaben um. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden hierzu ein akzeptieren ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung von TrackMaxx GmbH.
8.5 Die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos und Filmaufnahmen dürfen ohne Vergütungsansprüche im Internet, in Sozialen Medien, Werbemitteln, Zeitungen, Magazinen und Büchern verwendet werden. Teilnehmende, die nicht auf Bildern oder Videos erscheinen möchten, müssen dies dem Veranstalter vorab schriftlich mitteilen.
8.6 Der Veranstalter verarbeitet und speichert personenbezogene Daten gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen. Ergänzend zu diesem Reglement gelangt die Datenschutzerklärung des Veranstalters zur Anwendung.
9. Veranstalter
9.1 Organisator und Veranstalter des Bärner Bärgloufcup ist der Verein Bärner Bärgloufcup. Weitere Informationen sind dem Impressum zu entnehmen.
9.2 Der Kontakt ist per E-Mail kontakt@baergloufcup.ch oder über das Kontaktformular möglich.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Die Auslegung von Bestimmungen dieses Reglements obliegt allein dem Veranstalter.
10.2 Reglementänderungen durch den Veranstalter bleiben jederzeit und ohne Vorankündigung vorbehalten.
10.3 Wer gegen dieses Reglement verstösst oder unsportliches Verhalten zeigt, wird disqualifiziert und vom Wettkampf sowie von der Wertung ausgeschlossen. Bei schwerwiegenden Verstössen kann eine mehrjährige Sperre verhängt werden. Das Organisationskomitee entscheidet in interner Beratung über das Vorgehen und die Konsequenzen. Die Entscheidungen können den betroffenen Parteien mündlich oder schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden. Sie sind an keine Frist gebunden, müssen nicht begründet werden, sind endgültig und können nicht angefochten werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Kompensation.
10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Reglements unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In einem solchen Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine im Rahmen der schweizerischen Gesetzgebung rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung und dem mutmasslichen Willen der Parteien am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesem Reglement.
10.5 Auf dieses Reglement, die darauf beruhenden Vertragsbeziehungen und allfällige Streitigkeiten findet ausschliesslich materielles schweizerisches Recht Anwendung.
10.6 Gerichtsstand für natürliche und juristische Personen ist der Sitz des Veranstalters.